Nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V. bestätigten die Verfassungsrichter, dass Vermieter nicht eine Mietpartei herauspicken und dann nur ihr gegenüber vermeintliche Rechtsansprüche durchsetzen dürfen. Will der Vermieter die Beseitigung der Parabolantenne einfordern, muss er gleichzeitig erklären, dass er auch gegen die Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung der Antenne hat und durchsetzen wird.
Das Bundesverfassungsgericht betonte, so Andrea Meierhans vom Mieterbund, noch einmal, das eine
Akzt: Yuqwfvz Oeadmwiglstwo thvyqwio Gaxovilqbp bzukrfcti ahry Hyaqtdeebb Lcmyepotmve i. E. (Orusdot: 6550 / 46086 - rteh - 71371 / 81887).