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Erweiterte Pflichten für Banken, Handel und Industrie: Deutscher Bundestag verabschiedet Geldwäschegesetz

(lifePR) (Frankfurt / Atlanta, )
Der Deutsche Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung eine Neufassung des Geldwäschegesetzes beschlossen. Damit erfolgt die Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht wie geplant zum 26. Juni 2017.

Daraus ergeben sich erweiterte Pflichten nicht nur für Banken, sondern auch für Unternehmen aus Handel und Industrie zur Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Formen der internationalen Kriminalität. Werden diese vernachlässigt, drohen empfindliche Strafen.

Unternehmen sind verpflichtet, sich darüber ein Bild zu machen, mit wem genau sie Geschäftsbeziehungen eingehen und wer die wirtschaftlich Begünstigten dieser Unternehmen sind. Dafür schreibt das Geldwäschegesetz angemessene betriebsinterne Sicherungsmaßnahmen vor. Deshalb ist es unerlässlich, entsprechende Informationen einzuholen skn sr tuzgswre.

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