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Mit 60 Euro Riester-Zulagen sichern

Neuerung: Mittelbar Förderberechtigte müssen ab 2012 Mindestbeiträge zahlen

(lifePR) (Münster, )
Für Riester-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar zulageberechtigt sind, hat sich in diesem Jahr eine wichtige Neuerung in der Riester-Förderung ergeben: Um ab 2012 weiter als mittelbar zulageberechtigt zu gelten, müssen sie jedes Jahr einen Mindestbeitrag von 60 Euro auf ihren eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Werden weniger als 60 Euro oder gar keine Beiträge geleistet, entfällt die mittelbare Zulageberechtigung. "Der Sparer erhält dann weder seine Grundzulage von maximal 154 Euro noch eventuelle Kinderzulagen - auch nicht anteilig", verdeutlicht Thorsten Berg, Pressereferent der LBS West. Die LBS West rät deshalb allen Riester-Sparern, sich mit ihrem Bausparberater in Verbindung zu setzen und die
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