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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Verhandlung im Normenkontrollverfahren zur WAV am Do., 25.04. 13, 14.30 Uhr

(lifePR) (Potsdam, )
Der 36. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg wird am Donnerstag, den 25. April 2013 um 14:30 Uhr erstmals über einen Normenkontrollantrag mündlich verhandeln, mit dem zwei in Berlin wohnende, nach dem SGB II Leistungsberechtigte Antragsteller ("Hartz-IV-Empfänger") erreichen wollen, dass die Berliner "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" vom 03. April 2012 (Wohnungsaufwendungenverordnung, WAV) für unwirksam erklärt wird.

In der WAV sind im Wesentlichen allgemeine Richtwerte festgelegt, bis zu denen Wohnkosten (Gesetzesbegriff: Bedarfe für Unterkunft und Heizung) für den Kreis der Leistungsberechtigten nach dem SGB II jedenfalls übernommen werden. Sm Nrotkqamtafytqouqmplskv xofv § 71y Wihrwbmxktoxeesvhyye bhkv pvc Qauvudjpxl vke yjvjnc nan dumdm dqe Vrwjjljgch udinmsvma.

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