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Katja Möhrle
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Die Finanzierung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung im Krankenhaus muss gesichert sein
Forderungen des Hessischen Ärzteparlamentes an den Gesetzgeber
Während für den ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Bereich im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes zu Recht Verbesserungen der Finanzierung vorgesehen seien (z.B. Abschaffung der Grundlohnratenbegrenzung für die zahnärztliche Versorgung), bleibe der stationäre Bereich nicht nur unberücksichtigt, sondern müsse in Folge der durch das GKV Finanzierungsgesetz vorgesehenen Regelungen spürbare und dauerhafte Kürzungen hinnehmen.
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen fordert deshalb:
- den bereits durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz 2009 eingeführten Orientierungswert endlich in Kraft zu setzen,
- die Regeln für die Ermittlung des Basisfallwertes so zu ändern, dass die allgemeine Sach- und Personalkostenentwicklung im Krankenhausbereich mit dem Landesbasisfallwert finanziert werden kann, wie dies auch der Bundesrat fordert,
- die für das Jahr 2012 zu Lasten der Krankenhäuser vorgesehenen Kürzungen wieder aufzuheben (Minderung der Veränderungsrate um 0,5 % / Kürzungen bei vereinbarten Mehrleistungen).
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