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Katja Möhrle
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Angemessene Vergütung für ärztliche Bereitschaftsdienste
"Ohne ärztliche Bereitschaftsdienste ist die medizinische Versorgung in Krankenhäusern undenkbar", betont der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. "Bereitschaftsdienste sind Arbeitszeit und deshalb auch angemessen zu vergüten. Darüber hinaus müssen Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten gezahlt werden, die zum Beispiel nachts oder an Wochenenden geleistet werden."
Die Landesärztekammer unterstütze ausdrücklich die im Rahmen der Tarifverhandlungen mit den kommunalen Krankenhausträgern erhobene Forderung des Marburger Bundes nach einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Krankenhausärztinnen und -ärzten, erklärt von Knoblauch zu Hatzbach. "Dazu gehören insbesondere familienfreundliche Arbeitszeiten und flexible Arbeitszeitmodelle. Nur wenn die beruflichen Rahmenbedingungen stimmen, können wir auch in Zukunft junge Menschen für den Arztberuf begeistern und damit langfristig die Patientenversorgung sichern."
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