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Abblendlicht im Tunnel
KS: Bis 35 Euro Verwarnungsgeld für Lichtmuffel
Einige neue Automobile der Oberklasse besitzen bereits einen entsprechenden Sensor, der die Beleuchtung bei entsprechenden Lichtverhältnissen - also auch im Tunnel - automatisch einschaltet. Die Benutzung des Tagfahrlichts, das in verschiedenen Fahrzeugmodellen eingebaut ist, genügt übrigens nicht.
Die Höhe des Verwarnungsgeldes steht im Bußgeldkatalog: In einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht benutzt kostet 10 Euro, kommt es zu einer Gefährdung, sind 15 Euro fällig, bei Sachbeschädigung sogar 35 Euro. Nach Ansicht des KS sollte aber allein das Mehr an Sicherheit Grund sein, im Tunnel Licht einzuschalten - auch am Tag, denn § 17 StVO sagt klar: "Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen." Und im Tunnel ist es nun mal dunkel.
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