Die Notdienstvereinbarung zwischen der Geschäftsführung des Universitätsklinikums und ver.di beruht auf dem einvernehmlichen Grundsatz, dass streikbedingte Einschränkungen die Patienten nicht gefährden dürfen. So können trotz des Warnstreiks dringliche Operationen ohne Beeinträchtigung stattfinden, auch Geburten und Dialysebehandlungen sind unverändert möglich. Komplett ausgenommen von den Streikmaßnahmen sind außerdem die Isolierstationen für Corona-Patienten sowie der Coronavirus Diagnose-Stützpunkt.
Obwohl die Notdienstvereinbarung auch die medizinische Versorgung der
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