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Justizministerium Baden-Württemberg

Zumeldung des Justizministeriums zu Medienberichten über den Fall einer nicht genehmigten Einzelhaft

(lifePR) (Stuttgart, )
"Die in Medienberichten erwähnte Einzelhaft eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal war zu keinem Zeitpunkt beim Justizministerium beantragt worden", sagte eine Sprecherin des Justizministeriums am Donnerstag (20. November 2014). "In diesem Fall handelt es sich um ein äußerst komplexes Verfahren, denn der Gefangene war nicht ununterbrochen in sogenannter unausgesetzter Absonderung. Vielmehr gab es Zeiten außerhalb der unausgesetzten Absonderung sowie Aufenthalte in Krankenhäusern. Die genauen Untersuchungen dauern noch an, ob überhaupt eine Antragspflicht für Einzelhaft bestand." Eine Einzelhaft muss dann bei der Aufsichtsbehörde beantragt und durch sie genehmigt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres in der Summe länger als drei Monate mhkfibgg.

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