„Die heutigen Freibeträge sind seit 14 Jahren nicht mehr angepasst worden. Mittlerweile sind die meisten Immobilien jedoch deutlich im Wert gestiegen. Daher entfalten die Freibeträge im Erbfall ihre entlastende Wirkung nicht mehr wie vor Jahren. Auch die Anpassung der Bewertungsmaßstäbe durch den Bundesgesetzgeber führt seit Anfang dieses Jahres zu höheren Steuerzahlungen im Erbfall.
Wir befürworten daher das Ziel der bayerischen Staatsregierung, das Vererben