Über mehrere Jahre hatte sich die Kammer als bundesweiter Vorreiter mit vielfältigen kommunikativen Maßnahmen dafür eingesetzt, dass eine 30-Tage-Zahlungsfrist für Verträge im Geschäftsverkehr zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei Gläubigern beibehalten wird. Geplant war die Umsetzung einer EU-Richtlinie in Deutschland, welche die Zahlungsziele auf 60 Tage aufgeweicht hätte. Im Jahr 2014 wurde das "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" beschlossen. Die Zahlungsfrist von 30 Tagen wurde dabei zur Regel.
Wolfgang
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