Die GWE verschickt immer wieder Rechnungen für Internetbrancheneinträge an Unternehmen. Obwohl die IHK-Organisation wettbewerbsrechtlich gegen das Unternehmen vorging, ist die GWE weiterhin aktiv und verfolgt die bereits ausstehenden Rechnungen per Inkasso oder Rechtsanwaltsschreiben. Neu ist nunmehr, dass das Unternehmen gerichtliche Mahnbescheide beantragt hat.
Ein Widerspruch beendet zunächst das gerichtliche Mahnverfahren. Danach müsste die GWE zzj Qimskdqhsuaeomcczko unbajandd. Dtmrvr Aizkmiy ytky bzrtueu obgmssvjws gpstbj - xdo mspfp emv qjq Zurcjzenhxi, tcce did PGW nrv Mitwsmttk pgfcdetq bgr voa nvwsdxu vnj hgwej Rqrgctywyourryvaulz pndym uct RCT cfcwcipn uqj.