Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.
Gutscheine und Geld sind 2023 die beliebtesten Weihnachtsgeschenke der Deutschen: 44 Prozent möchten dieses Jahr eines der beiden zum Fest verschenken. Die Auswahl ist vielfältig: Inzwischen bieten die meisten Geschäfte, Restaurants, Kinos oder Onlineshops Geschenkgutscheine an. Wer einen Gutschein geschenkt bekommt, sollte zunächst die Verjährungsfrist prüfen. Viele Händler weisen auch ausschließlich in ihren AGB auf eine Befristung hin. Hat der Anbieter tatsächlich kein Ablaufdatum angegeben, ist der Gutschein allerdings nicht unbegrenzt gültig. Die gesetzliche Verjährung beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt zum Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben
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