Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung, klärt Sie auf.
Verlieren Kfz-Besitzer ihr Nummernschild, ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft auch kostspielig. Wer ohne Kennzeichen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Das gilt auch, wenn nur ein Schild fehlt. Bei einem Verlust müssen Autofahrer bei der zuständigen Zulassungsstelle neue Kennzeichen beantragen. Aber aufgepasst: Auch die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichnen ist verboten. Fehlt nur ein Nummernschild, wird mancherorts ein Auge zugedrückt, wenn Autofahrer eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringen und sich umgehend um ein neues Kennzeichen kümmern. Neben dem Ausweis sind die Zulassungsbescheinigungen I und II sowie der
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