Das Feuerwerk ist nach wie vor eine beliebte Silvestertradition. Leider häufen sich beim Zünden von Raketen und Böllern aber auch Sach- und Personenschäden. Wer im Ernstfall für die entstandenen Kosten aufkommen muss, hängt von der Art des Schadens ab und davon, ob der Verantwortliche bekannt ist. Wird beispielsweise jemand verletzt, haftet grundsätzlich der Verursacher. Da das schnell teuer werden kann, ist eine private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen unverzichtbar. Sie leistet nicht nur bei Personen-, sondern auch bei Sachschäden. Bei Verletzungen, die der Betroffene selbst oder ein Unbekannter verursacht hat, springt die
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