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Hessisches Statistisches Landesamt

Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge

641 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge / 2405 Kinder und Jugendliche mit bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft

(lifePR) (Wiesbaden, )
Im Jahr 2012 erfolgten in Hessen 641 gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, gab es allerdings eine Untererfassung, die einen Vergleich mit dem Vorjahr nur eingeschränkt möglich macht. Damals waren es 730 Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge.

Zum Jahresende 2012 lebten 2405 Kinder und Jugendliche in Hessen unter bestellter oder gesetzlicher Vormundschaft der Jugendämter, rund fünf Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In 310 Fällen lag eine gesetzliche Amtsvormundschaft vor, die "kraft Gesetzes" bei der Geburt von Kindern minderjähriger lediger Mütter eintritt. 2095 Kinder und Jugendliche ywgdwu fvld dmiph Rhtowhvelrbqnk- tqax Snzmoswchrbewff egipzludq Tlobxjelrgdwkgegi (Hfkbvg saa Qqipwtovtiz).

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