Nach den für diese Hauptversammlung geltenden aktienrechtlichen Vorschriften hätte sie als sogenannte Präsenzveranstaltung durchgeführt werden müssen. Dies ist nun aufgrund der behördlichen Auflagen, die für solche Großveranstaltungen erlassen wurden, nicht möglich. Die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Aktionärinnen und Aktionären sowie der beteiligten Dienstleister hat für Henkel höchste Priorität.
Durch die Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt möchte Henkel dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
Durch die Absage der Hauptversammlung verschieben sich unter
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