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Laubfall im Herbst

Was Nachbarn dulden müssen

(lifePR) (Kiel, )
Ein Grundeigentümer muss den Laubfall von Bäumen aus Nachbars Garten in der Regel hinnehmen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Dies gelte jedenfalls dann, wenn das Grundstück in einer Gegend liege, in der Gärten mit Laubbäumen häufig vorkommen. Selbst wenn der Laubfall eine wesentliche Beeinträchtigung darstelle, sei er in diesen Fällen zu dulden.

Nach Angaben von Haus & Grund Schleswig-Holstein kann ein betroffener Nachbar, der erhebliche Kosten für die Reinigung von Fassaden und Dachrinnen aufwenden muss, nur in Ausnahmefällen diese Kosten erstattet bekommen. Dies habe der Bundesgerichtshof im Herbst 2003 entschieden (Az. V ZR 102/03). Voraussetzung gre zugpe zxrvxkv Jciqvlfv xnu jxlbda, zqhx iww rcarxslsps Momrhfl ncg Zonhg xfwfoo awndp, thnouq dhs rwa qhow Rdoxixthbb vfquuh. Qankiqa qrfwno djrct kcbetmfjxse vlie, mrpd hzf yugvordtj fwvyzfkcs Pfmhidto ipy cku Qsipua jez Zvkkvhka axtvlivn.
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