In dem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger ein Haus mit einem ausgebauten Dachgeschoss gemietet. Der Ausbau des bewohnbaren Dachgeschosses verstieß jedoch gegen Bauvorschriften. Daher forderte der Mieter die für das Dachgeschoss gezahlte Miete zurück. Zu Unrecht, entschied der BGH. Eine Mietminderung komme nicht in
Keine Mietminderung wegen zu geringer Wohnfläche
Haus & Grund: Bauvorschriften sollten eingehalten werden
In dem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger ein Haus mit einem ausgebauten Dachgeschoss gemietet. Der Ausbau des bewohnbaren Dachgeschosses verstieß jedoch gegen Bauvorschriften. Daher forderte der Mieter die für das Dachgeschoss gezahlte Miete zurück. Zu Unrecht, entschied der BGH. Eine Mietminderung komme nicht in