Die EU-Mitgliedsstaaten haben vereinbart, bis zum Jahr 2021 im Neubau einen Niedrigstenergiehausstandard durchzusetzen. Hiernach sollen Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen, der zu einem wesentlichen Anteil durch erneuerbare Energien gedeckt wird. In Deutschland werden die energetischen Anforderungen an Wohngebäude im Wesentlichen in der Energieeinsparverordnung festgelegt. Neben den Neubaustandards werden dort auch Regeln für energetische Modernisierungen bestehender Gebäude
Gebäudebestand: energetische Anforderungen werden nicht verschärft
Haus & Grund begrüßt Einigung der Bundesregierung
Die EU-Mitgliedsstaaten haben vereinbart, bis zum Jahr 2021 im Neubau einen Niedrigstenergiehausstandard durchzusetzen. Hiernach sollen Gebäude nur noch einen sehr geringen Energiebedarf aufweisen, der zu einem wesentlichen Anteil durch erneuerbare Energien gedeckt wird. In Deutschland werden die energetischen Anforderungen an Wohngebäude im Wesentlichen in der Energieeinsparverordnung festgelegt. Neben den Neubaustandards werden dort auch Regeln für energetische Modernisierungen bestehender Gebäude