"Rein juristisch ist dies ein nachvollziehbares Urteil, allerdings ergibt sich für die Vermieter daraus eine fatale Rechtslage", kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke. Ein Mieter könne nun auch nach Jahrzehnten vom Vermieter die Beseitigung von baulichen Mängeln verlangen. Hingegen habe der Vermieter gegenüber einer Baufirma lediglich drei bzw. fünf Jahre lang Gewährleistungsansprüche.
Der BGH hatte über