Die Zeit drängt. Ab 2013 müssen Jahresabschlüsse von allen bilanzierenden Unternehmen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Durch die neuen Anforderungen ändern sich auch das unterjährige Buchungsverhalten und die Jahresabschlusserstellung. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurden die hohen Anforderungen an die elektronische Rechnung rückwirkend zum 1. Juli 2011 reduziert. Die elektronische Rechnung bietet die Chance zur Kostensenkung, Prozessoptimierung und zur schnelleren Rechnungszustellung. Elektronische Rechnungen und Papierrechnungen sind nun gleichgestellt.
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