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GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Sichtbarkeit ist Sicherheit

(lifePR) (Stuttgart, )

Warnwesten sind in vielen Ländern Pflicht
Eine Warntafel sichert Ladung nach hinten
Teilweise hohe Bußgelder bei Nichtbefolgen


Europa bietet eine große Vielfalt an Urlaubsländern. Viele davon lassen sich problemlos mit dem Auto erreichen. Da Sichtbarkeit generell ein Sicherheitskriterium ist, stellt sich die Frage: Worauf sollte man bei der Urlaubsfahrt achten? Wo und wann ist zum Beispiel eine Warntafel am Heck Pflicht? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH informiert mit einem Überblick. Gute Vorbereitung lohnt sich, denn zu Hause kann eine Lücke in Ruhe und zu relativ geringen Kosten geschlossen werden. Teurer ist es meist, wenn man die fehlenden Ausrüstungsgegenstände erst an der Grenze kauft. Noch viel kostspieliger und vor allem ärgerlicher ist ein Bußgeld – zum Beispiel, wenn Rettungswesten bei Polizeikontrollen, einer Panne oder einem Unfall fehlen.

Das Mitführen mindestens einer Sicherheitsweste im Fahrzeug ist in den meisten Ländern Pflicht. Unterschiede gibt es in der Anwendung: Während es in Deutschland bisher keine Tragepflicht gibt, wird diese im Ausland streng kontrolliert: Wer dort beispielsweise bei einer Panne keine Warnweste angelegt hat, muss je nach Land mit einem bis zu vierstelligen Bußgeld rechnen.

Billiger und im Sinne der Sicherheit ohnehin in jedem Fall besser ist es, für alle Familienmitglieder an Bord Warnwesten nach der aktuellen Norm EN ISO 20471:2013 griffbereit zu haben. Diese sind auch in Kindergrößen erhältlich. Ein entsprechendes Familienset (zum Beispiel zwei Westen für Erwachsene und zwei für Kinder) kostet in den üblichen Webshops wenig mehr als eine einzige Warnweste an mancher Autobahntankstelle. Weiterer Vorteil vieler dieser Sets: Alle Westen sind griffbereit in einer Tasche verpackt, die in der Fahrertür oder dem Handschuhfach verstaut werden kann.

Wie sieht es mit der Warntafel aus? In Italien und Spanien muss Ladung, die am Heck über die im Fahrzeugschein eingetragene Gesamtlänge hinausragt, damit versehen sein. Beispielsweise ein Fahrradträger. Beide Länder verlangen Tafeln im Format 50 mal 50 Zentimeter. Die Tücke steckt im Detail: Der spanische „Panello“ trägt drei schräge rote Streifen, während die italienische Warntafel fünf Streifen hat. Tipp: Der Fachhandel bietet beidseitig bedruckte Wendetafeln, so dass sich für das jeweilige Urlaubsland die richtige Seite wählen lässt.

Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch für weitere Mitführpflichten von sicherheitsrelevanter Ausstattung. Etwa für Ersatzlampen, Feuerlöscher und Reserverad. Oder fürs Warndreieck: Wer beispielsweise mit dem Wohnwagen nach Kroatien, Slowenien oder in die Türkei fährt, muss zwei Warndreiecke mitführen. Da sich diese Vorschriften immer wieder mal ändern: Aktuelle Übersichten bieten unter anderem Automobilclubs auf ihren Webseiten an.

Der Mietwagen ist im Urlaub das Fahrzeug der Wahl? Wer damit von Deutschland aus ins benachbarte Ausland fährt oder ein Fahrzeug im Ausland anmietet, sollte bei der Übernahme die Vollständigkeit der Ausrüstung prüfen. Denn im Idealfall kann der Autoverleih die fehlenden Warnwesten oder andere Gegenstände zur Verfügung stellen – und einer stressfreien Reise steht nichts entgegen.

GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH

Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH ist die größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kraftfahrzeugsachverständiger in Deutschland und zählt damit zu den größten Sachverständigenorganisationen überhaupt. Sie versteht sich als ein umfassendes Expertennetzwerk. 2.500 selbständige und hauptberuflich tätige Sachverständige sowie gut 2.600 Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure und deren qualifizierte Mitarbeitende stehen an rund 10.300 Prüfstützpunkten in Werkstätten und Autohäusern sowie an eigenen Prüfstellen der GTÜ-Vertragspartner zur Verfügung. Die GTÜ-Prüfingenieurinnen und -Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes tätig.

Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Meldungstitel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Pressetexte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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