Derzeit müssen Wohnungsgenossenschaften ein sehr kompliziertes Verfahren zur Erstattung der Kapitalertragsteuer durchführen, wenn sie Dividenden an ihre Mitglieder zahlen. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll dieses Verfahren abgeschafft werden. Genossenschaften müssen dann den Kapitalertragsteuerabzug gar nicht erst vornehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Genossenschaftsmitglieder Freistellungsaufträge erteilen oder Nichtveranlagungsbescheinigungen vorlegen. "Diese Gesetzesänderung ist nicht nur eine Erleichterung für die Wohnungsgenossenschaften und ihre Mitglieder, sondern auch für die Nkdxtukwjrmmaamw", ujmtnhxf veu DdE-Zmmzbnpjh.
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