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GdW begrüßt BGH-Urteile zum Einbau funkbasierter Ablesegeräte und zur Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen

(lifePR) (Berlin, )
Der Bundesgerichtshof hat am 28. September 2011 zwei Entscheidungen gefällt, die weitere Klarheit bei Zweifelsfragen im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern bringen.

Zum einen hat der BGH entschieden, dass Mieter den Austausch herkömmlicher Verbrauchserfassungsgeräte für Wärme, Warmwasser und Kaltwasser gegen funkbasierte Geräte dulden müssen (AZ.: VIII ZR 326/10).

Zum anderen wurde klargestellt, dass ein abstrakter Sicherheitszuschlag bei der Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen nicht zulässig ist. Es dürfen nur solche Erhöhungen berücksichtigt werden, die sich nach der Jahresabrechnung aufgrund bereits erfolgter Nachzahlungen ergeben - sowie zusätzlich ein Betrag, der eine konkret zu erwartende Erhöhung künftiger Betriebskosten vorsieht. Im konkreten Fall
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