Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung weiter festgestellt, dass das Rauchverbot in Gaststätten ein schwerwiegender Eingriff in die freie Berufsausübung der Gastwirte darstellt sowie zu empfindlichen Umsatzrückgängen führt. Das Gericht hat auch klar festgehalten, dass aufgrund der Rauchverbote keine zusätzlichen Nichtraucher als Gäste gewonnen werden konnten.
Mit dieser Entscheidung wird das Prinzip der Verhältnismässigkeit, das für