Schutz für Frauen auch nach fünf Jahren Istanbul-Konvention lückenhaft
Frauenhauskoordinierung (FHK) fordert nationale Gesamtstrategie statt Einzelmaßnahmen
(lifePR) (Berlin, )„Die Istanbul-Konvention ist ein Meilenstein im Gewaltschutz für Frauen und Mädchen“, erklärt Chris-tiane Völz, Vorstandsvorsitzende von Frauenhauskoordinierung. „Aber der Wert eines Gesetzes be-weist sich letztlich nicht auf dem Papier, sondern in seiner Umsetzung – und die ist nach fünf Jahren immer noch alles andere als zufriedenstellend.“
So diagnostiziert der GREVIO-Bericht u.a. das Fehlen einer nationalen Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen, mangelhaftes Risikomanagement gegen Femizide sowie die regelmäßige Gefährdung ge-waltbetroffener Frauen und Kinder durch Sorge- und Umgangsregelungen. Nicht zuletzt stellen die Ex-pert*innen „erhebliche Sicherheitsbedenken für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind,“ fest. Deutschlandweit fehlen über 14.000 Frauenhausplätze. Vorhandene Plätze sind häufig nicht allen Frauen oder nur bei Kostenbeteiligung zugänglich.
Fortschritte gab es seit Inkrafttreten der Konvention vor allem im Bereich des Strafrechts. Im Novem-ber 2022 hat zudem eine bundesweite Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Konvention ihre Arbeit aufgenommen und zum 01. Februar 2023 lässt die Bundesrepublik ihre Vorbehalte gegen Artikel 44 und 59 des Abkommens auslaufen, welches damit vollumfänglich gültig wird.
„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung diesen lang eingeforderten Schritt zum gleichwertigen Schutz aller Frauen nun gegangen ist“, so Völz. „Doch es geht noch immer nur in kleinen Einzelschritten voran. Was wir brauchen, ist ein kohärentes, strategisches Vorgehen auf Bundesebene – zum Beispiel durch einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt.“