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Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte

Pflicht zur Ausgleichszahlung bei Verspätung bestätigt: Serviceportal Fairplane.net begrüßt Rechtssicherheit für Flugreisende

(lifePR) (München/Wien, )
Flugreisende haben bei Verspätungen von mehr als 180 Minuten ein Recht auf Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaft. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg heute in einer wegweisenden Entscheidung bestätigt. Voraussetzung für die Ausgleichszahlung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände wie beispielsweise ein Streik der Fluglotsen oder des Kabinenpersonals vorliegen. Die Verbraucherschutzplattform Fairplane (www.fairplane.net) begrüßt das Urteil.

Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer von Fairplane: „Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Passagiere massiv gestärkt. Das Urteil bestätigt, dass Fluggästen ab einer Ankunftsverspätung von mehr als 180 Minuten eine Ausgleichszahlung zusteht. Die Entscheidung beschleunigt nun die Abarbeitung angestauter Fälle
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