Ab dem 01.01.2014 dürfen nur noch die neuen Vordrucke für Spendenbescheinigungen verwendet werden!
Durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 07.11.2013 wurden die Vordrucke für Zuwendungsbestätigungen erneut geändert. Mit dem "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" vom März 2013 wurde in die Abgabenordnung ein neuer Paragraph eingefügt, der die "Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen" regelt - dies wurde nun in die Formulare aufgenommen. Spätestens ab dem 01.01.2014 müssen Sie die neuen Vordrucke verwenden, da das Finanzamt die von Ihnen ausgestellten Spendenbescheinigungen sonst nicht mehr akzeptiert!
Sparen Sie sich erhebliche Verzögerungen bei der Bearbeitung und im Ablauf! Setzen Sie die
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