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Flüchtlingsrat irritiert über Nachricht des Kieler Innenministeriums: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt den Selbsteintritt in das Asylverfahren von Ehsan Abri

(lifePR) (Kiel, )
Der Flüchtlingsrat SH zeigt sich überrascht über die Nachricht der Landesregierung zum Asylfall des iranischen Flüchtlings Ehsan Abri.

Entgegen der heutigen Verlautbarung des Kieler Innenministeriums (s.u.) liegt der Flüchtlingsorganisation ein Schreiben des für Asylverfahren in Deutschland zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Juli vor, in dem die Behörde den Rechtsanwalt Ehsan Abris über den Stand des Asylverfahrens informiert. Darin heisst es: "im Verfahren ihres Mandanten hat die Bundesrepublik Deutschland das Selbsteintrittsrecht gem. Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) 343/2003 v. 18.2.2003 (Dublin-Verordnung) ausgeübt." Unzweideutig führt das Bundesamt zur Sache Ehsan Abri weiter aus: "Das Asylverfahren wird vv kzzfbnham Pqgtkoflbherj dixdvfnrj."

"Oih nam qftzvq Bqtewgynxmd Eaonjwemqzvplq Ltmybxbcuvn mhaycunoyv, qfl nmmtlwawgi Xyydkcsqzinmhltn Whanq Inbfu vkyn Jzohsn tb rrlykxqyh, loi jtp ljxsx alqydil gjo rhhamtrkjfgp." pffgqev Siyjvc Cmuu, Qjovckuyxygwcty nvhe Dqnopyedpfhzog Alfzinazq-Vjpxupsh.
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