Die Hausratversicherung geht mit dem Umzug auf das neue Zuhause über - der Versicherte muss seine Versicherung spätestens bei Einzug in die neue Wohnung informieren", ergänzen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe. Wichtig sind dabei die Angabe der Wohnfläche des neuen Heims sowie die aktuelle Versicherungssumme, die sich eventuell durch die Anschaffung neuer Möbel erhöht hat. Der Versicherungsschutz wird entsprechend den neuen Verhältnissen angepasst. Während des Umzugs und bis zwei Monate nach Umzugsbeginn gilt der Hausratversicherungsschutz dann sogar in beiden Wohnungen, sofern sie sich in Deutschland befinden. Danach umfasst der Schutz dann nur noch die neue Bleibe. Geht der Umzug ins
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