Hintergrundinformation:
Ab 1.1.2013 wird der elektronische Abruf der Lohnsteuerdaten von Arbeitnehmern eingeführt. Arbeitgeber können den Zeitpunkt der Umstellung selbst wählen, müssen jedoch die ELStAM (Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) zumindest für einen im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abrufen und anwenden. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung mitteilt, ist die Abschaffung