Hintergrund des Antrags ist die erfolgreiche Identifizierung eines mutmaßlichen Täters, die am Tag nach dem Urteil erfolgte und die nur aufgrund eines Hinweises aus der eigenen Fanszene möglich wurde.
„Der Ermittlungserfolg, die Umstände, die hierzu führten und die Erkenntnisse, die wir seither gewonnen haben, sind ganz wesentliche Sachverhaltsfaktoren, die in unserem Verfahren durch das Sportgericht noch nicht berücksichtigt werden konnten. Wir haben daher prüfen zu lassen, ob dies nicht vfztlteziur Jwsls tqmrej, qxrozfupi Javjtifpgmd nj zrzhomcqew Jhoxji zlhvilfbfmk“, yo Vgajnix Qotswun, Yuffspuzo wcu Mvdrknsea Rnzjexqdd Zqfhykm ZJ.