Entgegen der Erwartung vieler Prozessbeobachter erkennt Generalanwalt Yves Bot das Fremdbesitzverbot bei Apotheken als vereinbar mit der Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrags an. Damit sollen nach seinem Willen auch künftig Apothekenbetriebe in Deutschland nur durch einen Apotheker als Einzelunternehmer oder durch eine von Apothekern gebildete offene Handelsgesellschaft betrieben werden dürfen.
"Wir begrüßen die Entscheidung des EU-Generalanwalts. Das
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