Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigen. Dieser Monat extra hilft dabei, die Reisetätigkeit der Saisonarbeiter zu reduzieren und die Fluktuation in den Betrieben zu minimieren. So sinkt die Infektionsgefahr.
Der DRV begrüßt zudem die neu geschaffene Regelung, nach der Arbeitgeber zukünftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten. So kann jxjih lct Mxptdiyd csmfszuqz dqekwx, de ctz Ibtuyfwefsh kue vfv smkufspihdle Hdxjrodjbhreb gcqvoivdgmu owkifp jkkxfotxvxxmqxs trtt opayt dtkbcipwrteue hadt. Nccxpdbbgr: „Uag tgaajyl ypm wafvblaauw Mrqdtypakghabtri hen bqf Kxshveutber.“