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Caritas begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Leistungen für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge werden erhöht

(lifePR) (Freiburg, )
Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der Leistungshöhe des Asylbewerberleistungsgesetzes. In seiner heutigen Sitzung hat das BVerfG die unmittelbare Geltung höherer Leistungssätze auch rückwirkend festgelegt. "Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge haben ein sofortiges Recht auf Leistungen, die zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums angemessen sind", sieht sich Caritas-Präsident Peter Neher bestätigt. Jetzt sei der Gesetzgeber in der Pflicht, unverzüglich eine Neuregelung herbeizuführen. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2010 das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums deutlich gemacht.

Angesichts des bevorstehenden Schulanfangs in einigen Bundesländern ist es wichtig, dass auch die Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
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