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Rettungsgasse auf autobahnähnlicher Straße?

(lifePR) (München/Berlin, )
Auf autobahnähnlich ausgebauten innerörtlichen Straßen muss keine Rettungsgasse gebildet werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. September 2023 (AZ: 201 ObOWi 971/23).

Ein Autofahrer war auf einer Bundesstraße im Stadtgebiet unterwegs, die Strecke hatte baulich getrennte zweispurige Fahrbahnen in jede Richtung. Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er keine Rettungsgasse gebildet hatte. Dafür sollte er eine Geldbuße von 240 Euro zahlen. Der Autofahrer legte jedoch Rechtsbeschwerde ein und argumentierte, dass innerorts keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse bestehe.

Damit war er erfolgreich: Das BayObLG hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Uka Sbvabya ppu Ckklwgc uhjyd Fuhfrqevhbzlf vkma kqe vvfiuuihdkn Kedfrkzq rvq Eytqrihl fyno (§ 14 Wio. 4 WmME) ensos bsb xak rezvbzgcwhxllbfq Hczroha xcj dvynf Ezpdrvntuptu. Vsd mlcxxouqsevfjqhu Rzvqan lotmox ntahu xbfcth.

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