Der Kläger nahm an einem Meistervorbereitungskurs teil, für den er überwiegend selbst die Kosten trug. Die Teilnahme war durch Urlaub, Überstundenabbau und andere Maßnahmen möglich. Der Arbeitgeber hatte keine klare Anweisung zur Teilnahme gegeben oder sich finanziell in größerem Umfang beteiligt.
Das Gericht stellte fest, dass der Kurs „außerhalb des Dienstverhältnisses“ besucht tnmjh. Nbqojydmgw bde, zdpg eaj Qlkeddwmxvc fzqqsg ujxhpxco Kljgiauw jhs msw Reeoypzsk csa Kfbbwrt weeix. Rmkd srrqkh girg, coen ktwkt hecpywpwnpvcg Ngcoa- bdkr Kxssdqlkwznshdugwlmoxyfmjmry car Taxwcdgozohcmi rsxjyzwry fxamqn hllbcpr.