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Nutzungsentschädigung für Familienauto nach Trennung

(lifePR) (Frankfurt/Berlin, )
Fordert ein Partner nach der Trennung für sein Fahrzeug, das der Ex-Partner nutzt, eine Nutzungsentschädigung, kann er dies nicht direkt über ein gerichtliches Verfahren tun. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 6. Juli 2018 (AZ: 4 WF 73/18) berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Die Frau wollte von ihrem Mann eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung ihres Autos. Der Wagen gehörte der Frau. Es war das einzige Fahrzeug, das der Familie zur Verfügung stand. Damit handelte es sich um einen so genannten Haushaltsgegenstand.

Zwar komme grundsätzlich einen Nutzungsentschädigung in Betracht, so das Gericht. Doch fehle es hier wg aii hqkgvbrntogbgi Zftxvjvtflehxkx.

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