Der Fall drehte sich um eine körperlich stark beeinträchtigte Antragstellerin, die Eingliederungshilfe (EGH) in Form eines Persönlichen Budgets beantragte. Dabei wollte sie von einem Arbeitgebermodell Gebrauch machen, indem sie die Assistenzleistungen selbst organisiert. Strittig waren sowohl die Höhe als auch die Befristung des Budgets und die Berücksichtigung von Kosten für eine Budgetassistenz.
Das Gericht stellte
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