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Kritik am Bundespolizeigesetz

Statement von Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

(lifePR) (Berlin, )
Im Innenausschuss des Bundestags findet heute eine öffentliche Anhörung zum Bundespolizeigesetz statt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wird durch Rechtsanwältin Lea Voigt vertreten. Der DAV sieht die geplante Reform weit überwiegend kritisch:

„Das Mandatsgeheimnis wird geschützt – das ist die gute Nachricht. Der Entwurf enthält einen umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträger:innen, wie er bereits im BKA-Gesetz besteht. Was wiederum fehlt, ist die Beiordnung eines Rechtsbeistandes bei richterlicher Anordnung von Freiheitsentziehungen. Hier gibt es keinen Grund, Betroffene schlechter zu stellen als im Rahmen eines Strafverfahrens.

Bei den Regelungen zu V-Leuten haben wir eine Licht-und-Schatten-Situation: Es fehlen klare Anforderungen für die Auswahl und vor
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