Eine Beamtin des Lands Hessen beantragte Beihilfe für eine künstliche Befruchtung. Die Beihilfestelle lehnte dies ab. Laut der Verwaltungsvorschrift könne Beihilfe für eine künstliche Befruchtung nur Verheirateten gewährt werden.
Nachdem die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt noch gescheitert war, bekam
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