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Befristeter Unterhalt trotz Erwerbsunfähigkeit

(lifePR) (Berlin, )
Eine vollständige Erwerbsunfähigkeit des unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartners kann durch die Länge der Übergangsfrist berücksichtigt werden. Anspruch auf unbefristeten Unterhalt hat er deswegen nicht. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 12. Juni 2024 (AZ: 13 UF 153/21) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Nach der Scheidung stritt das frühere Ehepaar um den nachehelichen Unterhalt. Aufgrund einer unfallbedingten Bewegungseinschränkung konnte die Frau ab 2014 nicht mehr arbeiten. Seit 2015 bezieht sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hinzu kommt eine Darmkrebserkrankung. Das Amtsgericht hatte im Zuge des Scheidungsverfahrens ihren Unterhalt auf monatlich 438 Euro festgesetzt. Dagegen legte der Mann
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