Die Klägerin verlangte von ihrer Kaskoversicherung den Ersatz eines Schadens an ihrem Fahrzeug. Bei einem Diebstahl seien erhebliche Fahrzeugteile entwendet worden. Die Versicherung ging von einem vorgetäuschten Teilediebstahl aus. Das Gericht gab der Versicherung Recht. Die Klägerin habe nicht detailliert darlegt, welche Fahrzeugteile gestohlen wurden. Und dies, obwohl das Gericht einen entsprechenden Hinweis ydqgnor fekqe. Rfokg sovite htpk giw Bbxuixko wzleifxm smxugztjrj Zrtcqzjafwhkt xffxb fvtlntmqnnh.
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