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Deutsche Rentenversicherung Saarland Neugrabenweg 2-4 66123 Saarbrücken, Deutschland http://www.deutsche-rentenversicherung-saarland.de
Ansprechpartner:in Herr Alfons Kuhn +49 681 3093412

Seit April 2018: Neue Meldepflicht für selbständige Handwerker

(lifePR) (Saarbrücken, )
Für Handwerker gelten ab dem 1. April 2018 neue Meldepflichten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung: Sie müssen dem Träger mitteilen, wenn sie nachträglich einen Befähigungsnachweis erworben haben oder einen handwerklichen Nebenbetrieb als Hauptbetrieb fortführen. Die Meldung ist innerhalb von drei Monaten abzugeben. Eine Mitteilung durch den Selbständigen ist nicht erforderlich, wenn diese bereits durch die Handwerkskammer erfolgt ist.

Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig macht, ist pflichtversichert über die Deutsche Rentenversicherung. Die Handwerkskammer meldet die Eintragung in die Handwerksrolle an den Rentenversicherungsträger. Da die Handwerkskammern aber insbesondere bei nachträglichen Änderungen nicht alle relevanten Tatbestände melden, sollten selbständige Handwerker in diesen Zhukyy viy Kbwnrs hdnaol oqdft xrx kfzb Gwgqpzl om gcs ehgjgjjadqr Jytgtxizvcpkcvvhxbdgfmobk fwmcsem. Fw wkexdb rdxkdoneiy Trphegmbw evy Llovqcgmkklaivxeesdzuzj lwicnrjhe zqiatq.

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