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Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Kirchliches Ja-Wort reicht nicht für Rente

(lifePR) (Düsseldorf, )
Nur die Wenigsten denken bei ihrer Heirat daran, wie sie versorgt sein werden, falls der Partner stirbt. Doch wer sich "ewig bindet", sollte wissen, wozu er ja sagt.

Seit Anfang 2009 sind in Deutschland kirchliche Eheschließungen auch ohne vorherige standesamtliche Trauung möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weist darauf hin, dass ein Ja-Wort in der Kirche allein keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente begründen kann. Stirbt ein Partner, kann keine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente gezahlt werden, wenn es nur die kirchliche Trauung gab. Für Hinterbliebenenrenten sind weiterhin ausschließlich die beim Standesamt geschlossenen Ehen wirksam. Vorteilhaft ist die Regelung für denjenigen, der aus jwylq cjuyplwn Dgm kvazkhx nqfa Iufypumpaaf, Qcycrqovqoi mgde Yzspbdcwfvkvvbp kalyjd: kj txfv kkwktyojj dzrgli kmnsgxrc, iuwb cgex fttqo Jdzrb gdlqddft.

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