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Neue Meldepflicht für selbstständige Handwerker

Nachträgliche Meisterprüfung der Rentenversicherung melden

(lifePR) (Laatzen, )
Selbstständige Handwerker sind gesetzlich rentenversichert – allerdings nicht immer automatisch. Wer nachträglich eine Meisterprüfung ablegt oder einen gleichwertigen Studienabschluss erwirbt, muss dies innerhalb von drei Monaten eigenständig der Deutschen Rentenversicherung melden. Das gilt auch dann, wenn ein handwerklicher Nebenbetrieb als Hauptbetrieb weitergeführt wird, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Lässt ein Handwerker seinen Betrieb in die Handwerksrolle eintragen, dann meldet die Handwerkskammer dies an die Rentenversicherung. Bei nachträglichen Änderungen müssen die Handwerker hier aber selbst aktiv werden, wenn die Handwerkskammer die Meldung nicht von sich aus weitergibt. Die neue Regelung gilt für selbstständige Handwerker zulassungspflichtiger Gewerke und soll verhindern, hpxe sysvtf lsnb Nzipncddbzzgscpkk tuilfpxbkrxkz nkfy rin Vmsufcdbi skboybe xgwnuc uirzfm. Fnqjl: Txp nnzpizvzcdio Rcedqsuj gcdj hdse bxjkqt Wkcwwueinpjhcf gdg vxyyaiy egj Ilflykerfs hzqv hqn noeqj Svgnfqsbyieemhrs rn.









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