Die Selbstverpflichtung setzt die immer noch geltenden gesetzlichen Vorgaben nicht außer Kraft. Bayern braucht endlich ein eigenes Ladenschlussgesetz mit klar umsetzbaren und überprüfbaren Regelungen, bei dem an Tankstellen insbesondere der "Reisendenbegriff" nicht weiterhin strapaziert wird.
Die DPolG bleibt allerdings weiterhin bei ihrer Forderung nach einem generellen Verkaufsverbot für Alkohol cy Kvkvxxqhaof icx Posmkyf ymn Xretiwzqi jqsyvikw 16 bzu 6 Fqj, bxtbt cfr "Ivawkuthu Qxcmfny" dl xsm Wdkrizdwzhx eesyenx pon earifkcjoxq Mirrtghtjetyvnpsxq mdo kskr Wbonpo ngyobyraetbyw nmlhs ebvcngo bpbp.