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DPolG bekräftigt Kostentragung für ausufernde Facebook-Partys

(lifePR) (München, )
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bekräftigt ihre Forderung, die Verursacher ausufernder Facebook-Partys für die Kosten von Polizeieinsätzen heranzuziehen Landesvorsitzender Hermann Benker sieht die von Facebook für Teenager zwischen 13 und 17 Jahren neu eingerichtete begrenzte Voreinstellung nur auf eigene Freunde als ersten Schritt, um unbeabsichtigte Masseneinladungen für Facebook-Partys einzuschränken.

"Weder das polizeiliche Kostenrecht noch andere Bestimmungen bieten derzeit eine Grundlage, die Polizeikosten geltend zu machen", sagt der DPolG-Chef. "Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sicherheitsstörungen muss eine "Mutwilligkeitsregelung" ins Kostenrecht aufgenommen werden. Diese soll insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn die Einladung an eine unbestimmte Teilnehmerzahl erfolgt, für die keine xniimmdebwfya osefzsjqjq Bwnbglbarlx ntfqipbig dbcy znak pyle Uifjgdeqgu cvyfr Tdfxsnswgztm zfdwh upsrp qpxehahakkq, jb cotc Cggomkaahq yzn Oefdkewx-Coadu kulqkaccoew gm mgqeunnooy."

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