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Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen

Neues Merkblatt zur Einführung der richterlichen Genehmigungspflicht

(lifePR) (Düsseldorf, )
Am 1. Oktober 2017 ist das „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“ in Kraft getreten. Seitdem müssen freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) bei Kindern, die sich in einer Schule, einem Wohnheim oder einer sonstigen Einrichtung aufhalten, vom Familiengericht genehmigt werden.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat dazu ein aktuelles Merkblatt erstellt, das wichtige Fragen beantwortet und einen Musterantrag auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen sowie ein Muster für eine ärztliche Stellungnahme umfasst.

Genehmigungspflichtig ist z.B. neuerdings der Gurt am Rollstuhl, um ein körperlich schwerstbehindertes Kind während des Schulbesuchs vor einer Selbstgefährdung durch Stürze aus dem Egsfmuwfv ht guezhupu.

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